Grunderwerbsteuer sparen

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein Grundstück erworben wird. Dies ist unabhängig davon, ob das Grundstück einzeln gekauft oder gemeinsam mit der darauf stehenden Immobilie. Es handelt sich um eine einmalig anfallende Steuer, die vom jeweiligen Bundesland erhoben wird, in dem der Baugrund liegt.

Die Summe der Grunderwerbsteuer wird vom Kaufpreis bestimmt.

Seit dem 1. September 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer selbst über die Höhe entscheiden. Die Höhe bewegt sich zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Die Grunderwerbsteuer muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides gezahlt werden. Wird zu spät bezahlt, verweigert das Finanzamt die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und erhebt mögliche Säumniszuschläge. Der Erwerber eines Grundstücks kann grundsätzlich erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn das Finanzamt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Was ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen?

  • Grundstückskaufpreise unterhalb von 2.500 Euro sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierbei handelt es sich nicht um einen grundsätzlichen Freibetrag. Sind die Kosten höher, wird der gesamte Kaufpreis berechnet.
  • Ausgenommen von der Grunderwerbsteuer sind Schenkungen, Erbschaften ¬oder Verkäufe von Grundstücken und Immobilien zwischen Verwandten ersten Grades: Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel, zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Geschwister sind von der Regelung ausgenommen.
  • Inventar senkt die Steuerlast

Was sich entfernen lässt, ohne die Immobilie zu zerstören, fällt unter Inventar. Mögliche Posten sind: 

  • Sauna, Küche, Möbel, Leuchten
  • Gartenhaus, Gartengeräte
  • Markise, Carport, Mülltonnen

Die Finanzverwaltungen erkennen die Beträge im Kaufvertrag ohne eine Wertermittlung an, solange sie angemessen sind und insgesamt 15 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 50.000 Euro, nicht überschreiten.

Grundstückserwerb und Immobilienbau trennen

Beim Grundstückserwerb mit späterer Bauabsicht sollte das Grundstück und der anschließende Bau nicht als einheitlicher Erwerbsgegenstand gekauft werden. Wird beides einheitlich erworben, fällt die Grunderwerbsteuer auf den Preis für das Grundstück und den Preis für das Haus. Im Besten Fall werden beide Aufträge von unterschiedlichen Anbietern erworben. Im Zweifelsfall sollte der Bau erst nach einer „Schamfrist“ von mindestens 6 Monaten starten.

 Selbstständige und Freiberufler: Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen

Voraussetzung ist, dass mit der erworbenen Immobilie steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, sodass die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Bei einer Vermietung kann dieseals Werbungskosten abgesetzt werden, sofern die Immobilie nicht für den eigenen privaten Raum verwendet wird.

Share Deals

Der Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer Person Gesellschaft (zum Beispiel GmbH und Co. KG oder OHG oder GbR) oder einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH oder UG haftungsbeschränkt) unterliegt der Grunderwerbsteuer, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein Grundstück gehört.

Seit der Reform vom 7. Mai 2021 fällt die Grunderwerbsteuer an, wenn mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft den Eigentümer wechseln oder sämtliche Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft sich in der Hand eines Erwerbers vereinigen.

In diesen Fällen wechselt zwar formal nicht der Eigentümer des Grundstücks, allerdings behandelt das Grunderwerbsteuergesetz diese Vorgänge als „wirtschaftliche“ Übertragung des Grundstücks.

Die neuen Vorschriften finden grundsätzlich für Erwerbe und Übertragungen Anwendung, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden. Allerdings werden bei der Zusammenrechnung von Anteilübertragungen Anteilsbewegungen in den letzten 10 Jahren vor der Gesetzesänderung mitgezählt, sofern sie nicht bereits in der Vergangenheit die 90 Prozent überschritten haben.

Gerne beraten wir Sie umfassend, wenn Sie weitere Fragen zur Senkung der Grunderwerbssteuer haben. Sprechen Sie uns an!