Die E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht

Ab dem Jahr 2025 wird die Einführung der E-Rechnung für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die Bundesregierung plant, dass Unternehmen ab 2025 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen, und ab 2026 sollen sie auch in der Lage sein, diese zu erstellen und zu versenden. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmen im Land.

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Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend, um Rückzahlungen von Corona Überbrückungshilfen zu vermeiden

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse der Antragsteller durch die Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister transparent gemacht wurden. Die Verpflichtung zur Erklärung galt nicht für Unternehmen, die von einer „Mitteilungsfiktion“ Gebrauch machen konnten. Dies traf zu, wenn die relevanten Informationen bereits in einem anderen Register, beispielsweise dem Handelsregister, verfügbar waren. Infolgedessen wurden Corona-Überbrückungshilfen oft ohne vorherige Eintragung in das Transparenzregister bewilligt.

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