Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend, um Rückzahlungen von Corona Überbrückungshilfen zu vermeiden

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse der Antragsteller durch die Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister transparent gemacht wurden. Die Verpflichtung zur Erklärung galt nicht für Unternehmen, die von einer „Mitteilungsfiktion“ Gebrauch machen konnten. Dies traf zu, wenn die relevanten Informationen bereits in einem anderen Register, beispielsweise dem Handelsregister, verfügbar waren. Infolgedessen wurden Corona-Überbrückungshilfen oft ohne vorherige Eintragung in das Transparenzregister bewilligt.

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Corona Überbrückungshilfen, Neustarthilfen und die Schluss-Endabrechnung

Seit Juni 2020 wurden von vielen Unternehmen in Deutschland die Corona-Hilfsprogramme (Corona-Überbrückungshilfen I bis III sowie Überbrückungshilfe III Plus, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) in Anspruch genommen. Dadurch hatten Unternehmen die Möglichkeit, bei Geltendmachung entsprechender Umsatzausfälle im Rahmen der sog. Überbrückungshilfen Förderungen der entstandenen Fixkosten und Zuschüsse zu erhalten. Von den Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen konnten Förderung durch die November- und Dezemberhilfen beantragen.

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Rückzahlung der Corona Soforthilfen- Frist soll bis Sommer 2023 verlängert werden

Aufgrund der  Corona-Krise erhielten im Frühjahr 2020 über 426.000 Kleinstunternehmen finanzielle Unterstützung durch die NRW-Landesregierung in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden. Alle Empfänger*innen der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist.

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Ab sofort können Anträge auf Überbrückungshilfe 4 gestellt werden

Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Corona-Hilfe wird für den Förderzeitraum Januar 2022bis März 2022 an Firmen gezahlt, welche coronabedingt Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % haben.

Im Wesentlichen bleiben die bewährten Bedingungen aus der Überbrückungshilfe III und III Plus.

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Corona-Lockdown, welche Hilfen gibt es jetzt für Unternehmen?

Bisher wurden von der Bundesregierung 126 Milliarden Euro an Hilfeleistungen während der Corona-Krise ausbezahlt. Auch weiterhin wird die Bundesregierung   Soloselbständige und Unternehmer finanziell unterstützen. Die stark steigenden Infektionszahlen haben erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Daher werden auch weiterhin die Betriebe unterstützt.

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Kommt nach der Corona-Krise die Ressourcen-Krise ?

Allenthalben lässt sich der Tagespresse entnehmen, dass es Liefer- und Leistungsschwierigkeiten gibt. Die Nachfrage nach Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen ist auf hohem Niveau vorhanden, aber das Angebot kann nicht mithalten. Besonders beeindruckend ist die Breitenwirkung des Ressourcenproblems. Engpässe in einzelnen Branchen hat es immer gegeben, aber diesmal betrifft es unterschiedlichste Wirtschaftsbereiche. Besonders auffällig ist dies seit längerem in der Bauwirtschaft, aber auch im Automotive-Bereich fehlt es an lieferbaren Autos. Die Preise für Gebrauchtwagen gehen durch die Decke und über Fahrräder wollen wir gar nicht reden.

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EILMELDUNG!

Bedingungen für Anträge auf Corona Novemberhilfe 75% stehen

10 Milliarden Euro  umfassen die November Hilfen der Bundesregierung. Beantragen können alle, welchen durch die Corona-Maßnahmen das Geschäft untersagt ist. Darunter fallen Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen

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