E-Rechnungs Pflicht ab 01.01.2025

In einer Ära, in der die Digitalisierung den Ton angibt, verändern sich auch grundlegende Geschäftsprozesse. Ein Schlüsselaspekt dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. In Deutschland ist geplant, dass im B2B-Bereich künftig die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen eingeführt wird.

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Herausforderungen und Lösungen in der Steuerbranche

In den letzten Jahren verzeichnen Steuerkanzleien zunehmende Schwierigkeiten aufgrund des Mangels an qualifizierten Fachkräften, insbesondere Steuerfachangestellten und Bilanzbuchhaltern. Die Branche steht vor einer beispiellosen Situation, da viele kleine Steuerkanzleien aufgrund von Altersgründen schließen müssen. In diesem Kontext bietet die FRTG Essen eine innovative Lösung, um Fachkräften aus der Steuerbranche eine neue berufliche Heimat zu bieten.

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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen

Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ausgeweitet und betrifft ab dem 18.12.2023 nun auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Das Ziel dieses Gesetzes ist der verbesserte Schutz von Whistleblowern, also Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sind Unternehmen nun aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sofern sie noch kein internes Hinweisgebersystem implementiert haben.

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