E-Rechnung Pflicht, was haben Unternehmen zu beachten

Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie müssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht dafür in der Regel nicht mehr.

Unternehmer müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen (kurz: E‑Rechnungen) zu erzeugen, zu übermitteln und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu speichern.

Dazu ist wahrscheinlich eine Anpassung Ihres Rechnungsausgangssystems notwendig, interne Prozesse müssen evaluiert sowie Mitarbeiter geschult werden.

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E-Rechnungs Pflicht ab 01.01.2025

In einer Ära, in der die Digitalisierung den Ton angibt, verändern sich auch grundlegende Geschäftsprozesse. Ein Schlüsselaspekt dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. In Deutschland ist geplant, dass im B2B-Bereich künftig die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen eingeführt wird.

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Der Entwurf zum Wachstums-Chancengesetz

Nach einer längeren Phase politischer Auseinandersetzungen verspricht der Jahreswechsel endlich einige positive Entwicklungen. Das geplante Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe steuerlicher Erleichterungen mit sich. Der Entwurf dieses umfangreichen Gesetzes erstreckt sich über 279 Seiten und enthält mehr als 50 Einzelmaßnahmen. Viele Unternehmer könnten Schwierigkeiten haben, diesen komplexen Gesetzesdschungel ohne Unterstützung zu durchdringen. Einige der geplanten Änderungen umfassen:

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