Bei Anträgen auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, gab es häufig auf Schätzungen von Umsatzzahlen und Kosten.
Auf Grundlage der nun feststehenden tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt seit dem 5. Mai 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Ein Rückzahlungstermin wird mit dem Schlussbescheid mitgeteilt.
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wurde bis zum bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.