Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab dem 1. Juli 2025 – Neue Pflichten für Unternehmen im Fokus

Zum 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuregelung für Unternehmen in Kraft: Alle elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme müssen bis zu diesem Zeitpunkt zwingend beim Finanzamt gemeldet worden sein. Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 146a Abs. 4 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und stellt einen zentralen Baustein im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Manipulationen im Bargeldverkehr dar.

Hintergrund: Manipulationsschutz und digitale Kontrolle

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Nachfolgeregelung im Mittelstand – Herausforderung und Chance für Unternehmen in Produktion, Handel und Dienstleistung

Die Unternehmensnachfolge gehört zu den größten strategischen Aufgaben für mittelständische Betriebe in Deutschland. Besonders in den Branchen Produktion, Handel und Dienstleistungen – oft geprägt von Familienunternehmen – rückt das Thema Nachfolge in Zeiten des demografischen Wandels und wirtschaftlicher Unsicherheiten immer stärker in den Fokus.

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