Warenhandel innerhalb der EU – B2B und B2C

Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden.
  • Der Empfänger muss ein Unternehmer sein.
  • Der Kunde kauft die Ware für geschäftliche Zwecke.
  • Die Besteuerung der Lieferung erfolgt in einem anderen EU-Staat.

Für eine korrekte Rechnungsstellung sind folgende Punkte zu beachten:

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