Grundsteuer: Neue Entwicklungen und Herausforderungen bei der Verfassungsmäßigkeit

Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer nimmt weiter an Fahrt auf. Trotz Reformbemühungen und gesetzlicher Anpassungen zeigt sich in der Praxis eine wachsende Unsicherheit bei Eigentümern und Vermietern. Besonders im Fokus stehen die Grundsteuerwertbescheide, deren Verfassungsmäßigkeit von vielen Seiten infrage gestellt wird.

Widerstand durch Einsprüche

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Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparent 

Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, stehen Haus- und Grundstücksbesitzer vor der Frage, wie sich ihre Grundsteuer künftig verändern wird. Neun Bundesländer schaffen bereits Klarheit und veröffentlichen online die sogenannten „fairen Hebesätze“, die als Orientierung für die künftige Steuerbelastung dienen. 

### **Hintergrund der Grundsteuerreform** 

Ab 2025 gelten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer. Die Reform sieht eine einheitliche Grundsteuermesszahl von 0,34 ‰ vor. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum beträgt die Grundsteuermesszahl hingegen 0,31 ‰. 

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Wie Sie mit einem Nutzungsdauer-Gutachten Steuern sparen können

Bei der Abschreibung von Mietimmobilien greifen viele Eigentümer auf die Standardregelung zurück: Eine Abschreibung über 50 Jahre, was einem Satz von 2 % pro Jahr entspricht. Doch in der Praxis kann die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie – abhängig von Baujahr, Zustand und Ausstattung – deutlich kürzer sein. Dies eröffnet Möglichkeiten, durch ein sogenanntes Nutzungsdauer-Gutachten Steuern zu sparen.

### Wie funktioniert das?

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Hohe Steuerbelastungen für Immobilieneigentümer, aber auch großes
Einsparpotenzial

Der Traum von den eigenen vier Wänden – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus – ist für viele Menschen ein Symbol für Sicherheit und finanzielle Stabilität. Doch Immobilienbesitz bringt auch erhebliche Kosten mit sich, insbesondere in Form von Steuern. Der Staat erhebt seinen Anteil sowohl beim Kauf, als auch bei der Instandhaltung und dem Verkauf einer Immobilie.

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz erklärt Bundesmodell Grundsteuer für verfassungswidrig

Die Grundsteuerreform in Deutschland steht vor weiteren Herausforderungen, nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Eilbeschlüssen vom 23. November 2023 (Aktenzeichen: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur Grundsteuerberechnung geäußert hat. Diese Entscheidungen betreffen klagende Immobilieneigentümer, denen vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde, da das Gericht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bodenrichtwerte als Grundlage für die Grundsteuerberechnung sieht.

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Änderung der steuerlichen Bewertung von bebauten Grundstücken, sollten Sie Ihre Immobilie noch vor dem 01.01.2023 übertragen?

Mit dem Jahressteuergesetzentwurf 2022 der Bundesregierung (JStG 2022, Drucksache 20/3870) erfolgt eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien.  Durch die Verschärfung der Wertermittlung dürften insbesondere 1- und 2-Familienhäuser einen erheblichen höheren Wert haben, da die Wertermittlung an die ImmoWertV 2021 beziehungsweise an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst wird.  

Warum werden die Immobilienwerte höher sein?

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Haus und Grund Düsseldorf wird gegen neue Grundsteuer klagen

Der Verband des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums im Regierungsbezirk Düsseldorf e.V. (Haus und Grund) wird eine Musterklage gegen das Verfahren der Feststellung des Grundsteuerwertes einreichen. Es wird die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsverfahrens der Grundstücke auf den 01.01.2022 bestritten.

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Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Bauherren und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum  sollen ab 2023 von der Grunderwerbsteuer entlastet werden.

Nordrhein-Westfalen, das Bevölkerungsreichste Bundesland hat für die Übergangszeit ein Förderprogramm verabschiedet, welches sicherstellen soll, dass Privatleute bei einem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlastet werden.

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Grundsteuerreform, Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.
In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das
Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grund-stücke stärker belastete. Ziel ist ein erhöhtes Angebot an Bauland zu erreichen. Dieser Gedankengang wurde im Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 umgesetzt.

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