Finanzgericht Rheinland-Pfalz erklärt Bundesmodell Grundsteuer für verfassungswidrig

Die Grundsteuerreform in Deutschland steht vor weiteren Herausforderungen, nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Eilbeschlüssen vom 23. November 2023 (Aktenzeichen: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur Grundsteuerberechnung geäußert hat. Diese Entscheidungen betreffen klagende Immobilieneigentümer, denen vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde, da das Gericht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bodenrichtwerte als Grundlage für die Grundsteuerberechnung sieht.

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Änderung der steuerlichen Bewertung von bebauten Grundstücken, sollten Sie Ihre Immobilie noch vor dem 01.01.2023 übertragen?

Mit dem Jahressteuergesetzentwurf 2022 der Bundesregierung (JStG 2022, Drucksache 20/3870) erfolgt eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien.  Durch die Verschärfung der Wertermittlung dürften insbesondere 1- und 2-Familienhäuser einen erheblichen höheren Wert haben, da die Wertermittlung an die ImmoWertV 2021 beziehungsweise an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst wird.  

Warum werden die Immobilienwerte höher sein?

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Haus und Grund Düsseldorf wird gegen neue Grundsteuer klagen

Der Verband des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums im Regierungsbezirk Düsseldorf e.V. (Haus und Grund) wird eine Musterklage gegen das Verfahren der Feststellung des Grundsteuerwertes einreichen. Es wird die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsverfahrens der Grundstücke auf den 01.01.2022 bestritten.

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Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Bauherren und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum  sollen ab 2023 von der Grunderwerbsteuer entlastet werden.

Nordrhein-Westfalen, das Bevölkerungsreichste Bundesland hat für die Übergangszeit ein Förderprogramm verabschiedet, welches sicherstellen soll, dass Privatleute bei einem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlastet werden.

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Grundsteuerreform, Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.
In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das
Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grund-stücke stärker belastete. Ziel ist ein erhöhtes Angebot an Bauland zu erreichen. Dieser Gedankengang wurde im Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 umgesetzt.

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Aufforderung Abgabe der Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert

Haus- und Grundstückseigentümer sind seit dem  01 .Januar 2022 verpflichtet, diese      Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen; ausschließlich elektronisch über ELSTER . Es kann auch der zuständige Steuerberater damit betraut werden.

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Grundsteuerreform- Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.

In Deutschland gibt es seit dem 01. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grundstücke stärker belastete.

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Was bedeutet die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche
Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine
gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).

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