Effektivität des Rechtsschutzes gegen Grundsteuerwertbescheide

Die Finanzgerichte gewähren umfassenden Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide, die zum 1. Januar 2022 erlassen wurden. Dabei steht der Finanzrechtsweg für alle relevanten Rechtsfragen offen, einschließlich der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte, ohne dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich wäre.

Die Bewertungsregeln gemäß §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) sind verfassungskonform auszulegen, um Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, der unter dem typisierten Grundsteuerwert liegt.

Ein zwingendes Wertgutachten ist nicht erforderlich, um einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen.

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Haus und Grund Düsseldorf wird gegen neue Grundsteuer klagen

Der Verband des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums im Regierungsbezirk Düsseldorf e.V. (Haus und Grund) wird eine Musterklage gegen das Verfahren der Feststellung des Grundsteuerwertes einreichen. Es wird die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsverfahrens der Grundstücke auf den 01.01.2022 bestritten.

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Grundsteuerreform- Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.

In Deutschland gibt es seit dem 01. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grundstücke stärker belastete.

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