Die korrekte und vollständige Erklärung steuerlicher Sachverhalte gehört zu den Grundpflichten eines jeden Steuerpflichtigen. Fehler in Steuererklärungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden – sei es durch Unachtsamkeit, neue rechtliche Bewertungen oder nachträglich bekannt gewordene Tatsachen. In solchen Fällen tritt der § 153 Abgabenordnung (AO) in den Vordergrund.
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