BFH stärkt Vertrauen in Steuerpflichtige bei Altkassen

In einem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (X R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass der Einsatz eines alten Kassensystems nicht automatisch eine Schätzung der Einnahmen durch die Finanzverwaltung rechtfertigt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit und fairen Behandlung von Steuerpflichtigen, insbesondere in Fällen, in denen keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden können.

Hintergrund: Vertrauen in die Buchführung Der Kläger, ein Restaurantbetreiber, nutzte ein elektronisches Kassensystem aus den 1980er Jahren, das technisch manipulierbar war.

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Bußgelder wegen verspäteter Umsatzsteuermeldung

Ergänzend zu den §§ 369 ff. Abgabenordnung enthält das Umsatzsteuergesetz als einzelnes Steuergesetz seit dem 01.07.2021 eine Bußgeldregelung (§ 26a UStG).

Das bedeutet seit diesem Tage, dass, wenn die Umsatzsteuer bzw. die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, der Steuerpflichtige eine Ordnungswidrigkeit begeht. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000,00 € geahndet werden.

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