BFH-Urteil stärkt Steuerpflichtige

Kürzere AfA-Restnutzungsdauer anerkannt – Nießbrauch bleibt außen vor

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. IX R 14/23) zwei zentrale Fragen zur Gebäudeabschreibung (AfA) und zur Bewertung von Nießbrauchsrechten geklärt. Die Entscheidung erleichtert es Steuerpflichtigen, eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude durchzusetzen, stellt jedoch zugleich klar, dass der Wert eines Nießbrauchsrechts nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen darf.

Hintergrund des Verfahrens

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Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für Registrierkassen

Zum 1. Januar 2020 wurde mit § 146a der Abgabenordnung (AO) eine Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme eingeführt. Insbesondere der Absatz 4 dieser Regelung verpflichtet Unternehmer, der Finanzverwaltung die Nutzung entsprechender Kassensysteme mitzuteilen. Unternehmen, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme verwenden, sind daher verpflichtet, diese an das zuständige Finanzamt zu melden.

Wer ist betroffen?

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