Kürzere AfA-Restnutzungsdauer anerkannt – Nießbrauch bleibt außen vor
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. IX R 14/23) zwei zentrale Fragen zur Gebäudeabschreibung (AfA) und zur Bewertung von Nießbrauchsrechten geklärt. Die Entscheidung erleichtert es Steuerpflichtigen, eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude durchzusetzen, stellt jedoch zugleich klar, dass der Wert eines Nießbrauchsrechts nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen darf.
Hintergrund des Verfahrens
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