Steuerliche Außenprüfung ab 2025: Reformen für mehr Effizienz und Transparenz

Ab 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im steuerlichen Außenprüfungsverfahren in Kraft – maßgeblich getrieben durch die EU-DAC‑7-Richtlinie und weitreichende Reformen des Steuerverfahrensrechts. Ziel ist es, Prüfungsprozesse zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden innerhalb der EU zu stärken.

Neue Anforderungen an digitale Plattformen

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Betriebsprüfung: Vorbereitung, Ablauf und wichtige Aspekte

Betriebsprüfungen sind ein fester Bestandteil des steuerlichen Überwachungssystems und dienen dazu, die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten zu überprüfen. Diese Prüfungen können sowohl vor Ort im Unternehmen als auch extern durchgeführt werden. Der zuständige Prüfer hat dabei das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen und Fragen zu stellen, um die steuerliche Lage des Unternehmens umfassend zu beurteilen.

Eine gründliche Vorbereitung auf die Betriebsprüfung ist essenziell, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden und die Prüfung effizient zu gestalten.

Arten von Betriebsprüfungen

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Verrechnungspreisdokumentation: Verschärfte Vorlagepflichten ab 2025

Die Anforderungen an grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen steigen kontinuierlich, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation. Mit Änderungen der Abgabenordnung (AO) im Zuge der Modernisierung der Außenprüfung folgt Deutschland einem globalen Trend hin zu verschärften Regelungen. Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Unternehmen entscheidend, Verrechnungspreisdokumentationen (Local File und Master File) rechtzeitig und proaktiv zu erstellen.

Kernpunkte der neuen Regelungen

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