Auch für die Monate September bis Dezember wird die Überbrückungshilfe fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Krise besonders stark betroffen sind, können nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten beantragen.
Betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro als Förderung erhalten.
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