Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Seit dem 1. Januar 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Steuerbonus gemäß § 35c EStG. Dieser Bonus gilt für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind und bei denen keine Einkünfte erzielt werden, wodurch ein Abzug der Kosten als Werbungskosten ausgeschlossen ist.

Die Förderung umfasst verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der Art der Baumaßnahme:

  • Zuschuss von der KfW
  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Kostenabzug nach § 35c EStG
Weiterlesen