Serie „Steuerliche Investitionsförderung für Unternehmen“

Teil 3: Sonderabschreibungen – Zusätzliche steuerliche Entlastungen gezielt nutzen

Investitionen in neue Maschinen, Fahrzeuge, IT oder Betriebsausstattung belasten zunächst die Liquidität eines Unternehmens. Steuerlich werden die Anschaffungskosten normalerweise über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Für kleine und mittlere Unternehmen bietet der Gesetzgeber jedoch eine zusätzliche Möglichkeit, die Steuerbelastung schneller zu reduzieren: die Sonderabschreibung nach § 7g EStG.

Seit dem Wachstumschancengesetz ist dieses Instrument noch interessanter geworden. Für begünstigte Wirtschaftsgüter können neben der regulären Abschreibung Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden.

Damit lässt sich ein erheblicher Teil einer Investition bereits innerhalb der ersten Jahre steuerlich berücksichtigen. Für Unternehmen kann daraus ein wichtiger Liquiditätsvorteil entstehen.

Was ist eine Sonderabschreibung?

Bei der normalen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts grundsätzlich über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ermöglicht dagegen eine zusätzliche Abschreibung.

Begünstigte Unternehmen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier darauffolgenden Jahren insgesamt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich abschreiben.

Das bedeutet: Ein größerer Teil der Investition kann bereits frühzeitig steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn und damit grundsätzlich auch die aktuelle Steuerbelastung.

Wer kann die Sonderabschreibung nutzen?

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.

Entscheidend ist unter anderem der Gewinn des Unternehmens im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung. Dieser darf die gesetzlich festgelegte Gewinngrenze von 200.000 Euro grundsätzlich nicht überschreiten.

Die Regelung kann – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – unter anderem von Einzelunternehmen, Freiberuflern, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften genutzt werden.

Welche Investitionen sind begünstigt?

Die Sonderabschreibung gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Maschinen und Produktionsanlagen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Computer, Server und andere IT-Technik,
  • Werkzeuge und technische Geräte,
  • bestimmte betriebliche Fahrzeuge.

Das Wirtschaftsgut muss außerdem die gesetzlichen Anforderungen an die betriebliche Nutzung erfüllen. Insbesondere muss es im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder entsprechend vermietet werden.

Gebäude oder Grundstücke fallen dagegen grundsätzlich nicht unter diese Sonderabschreibung nach § 7g EStG.

Praxisbeispiel: 100.000 Euro Investition

Ein mittelständisches Unternehmen investiert 100.000 Euro in eine neue Produktionsmaschine.

Neben der regulären Abschreibung kann das Unternehmen – sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – innerhalb des gesetzlichen Begünstigungszeitraums Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40.000 Euro geltend machen.

Der steuerpflichtige Gewinn kann dadurch insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition deutlich reduziert werden.

Der entscheidende Vorteil ist die Liquiditätswirkung: Steuern, die aufgrund der höheren Abschreibungen zunächst nicht gezahlt werden müssen, verbleiben im Unternehmen und können beispielsweise zur Finanzierung weiterer Investitionen, zur Tilgung von Krediten oder zur Stärkung der Liquiditätsreserve eingesetzt werden.

Wichtig ist allerdings: Die Sonderabschreibung bedeutet grundsätzlich keine zusätzliche Abschreibung über die gesamten Anschaffungskosten hinaus. Sie verlagert Abschreibungsvolumen zeitlich nach vorne. Der wesentliche wirtschaftliche Vorteil liegt daher vor allem in der früheren Steuerentlastung und dem damit verbundenen Finanzierungseffekt.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – wo liegt der Unterschied?

Beide Instrumente des § 7g EStG verfolgen ein ähnliches Ziel, setzen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten an.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) aus Teil 2 unserer Serie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Gewinnminderung bereits vor der geplanten Investition.

Die Sonderabschreibung greift dagegen nach der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts.

Gerade deshalb sollten beide Instrumente nicht isoliert betrachtet werden. Bei einer frühzeitig geplanten Investition kann geprüft werden, ob sich Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und reguläre Abschreibung sinnvoll miteinander verbinden lassen.

Typische Fehler vermeiden

In der Praxis können insbesondere folgende Punkte dazu führen, dass steuerliche Vorteile nicht oder nicht vollständig genutzt werden:

  • Die maßgebliche Gewinngrenze wird nicht geprüft.
  • Die Voraussetzungen für die betriebliche Nutzung werden nicht eingehalten.
  • Investitionen werden ohne vorherige steuerliche Planung durchgeführt.
  • Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung werden nicht gemeinsam betrachtet.
  • Der Zeitpunkt der Investition wird steuerlich nicht optimiert.
  • Die Liquiditätswirkung verschiedener Abschreibungsvarianten wird nicht berechnet.

Gerade bei größeren Anschaffungen sollte deshalb bereits vor der verbindlichen Investitionsentscheidung geprüft werden, welche steuerliche Gestaltung für das Unternehmen sinnvoll ist.

Unser Praxistipp

Die höchste Abschreibung ist nicht automatisch die beste Entscheidung.

Befindet sich ein Unternehmen beispielsweise in einem Jahr mit außergewöhnlich niedrigem Gewinn, kann es sinnvoll sein, vorhandenes Abschreibungsvolumen nicht vollständig sofort auszuschöpfen. Werden dagegen hohe Gewinne erwartet, kann eine beschleunigte steuerliche Berücksichtigung besonders attraktiv sein.

Deshalb sollte nicht nur gefragt werden:

„Wie viel können wir abschreiben?“

Die wichtigere Frage lautet:

„Wann bringt uns die Abschreibung den größten wirtschaftlichen Vorteil?“

Eine vorausschauende Steuer- und Liquiditätsplanung kann hier einen erheblichen Unterschied machen.


Unsere Serie: Steuerliche Investitionsförderung für Unternehmen

Teil 1: Investitionsförderung für Unternehmen – Neue steuerliche Chancen sinnvoll nutzen

Teil 2: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) – Investitionen bereits heute steuerlich berücksichtigen

Teil 3: Sonderabschreibungen – Zusätzliche steuerliche Entlastungen gezielt nutzen (dieser Beitrag)

Teil 4: Degressive Abschreibung – Mehr Liquidität durch höhere Anfangsabschreibungen

Teil 5: Förderprogramme von Bund und Ländern – Steuerliche Vorteile mit Zuschüssen kombinieren

Teil 6: Die zehn häufigsten Fehler bei Investitionsentscheidungen – und wie Unternehmer sie vermeiden

Fazit

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist für kleine und mittlere Unternehmen ein interessantes Instrument zur steuerlichen Gestaltung von Investitionen. Mit einer zusätzlichen Abschreibung von insgesamt bis zu 40 Prozent können Investitionskosten schneller steuerlich berücksichtigt und damit Liquiditätsvorteile erzielt werden.

Besonders interessant wird die Regelung, wenn sie gemeinsam mit dem Investitionsabzugsbetrag und der regulären Abschreibung in eine längerfristige Investitions- und Steuerplanung eingebunden wird.

Unser Rat: Betrachten Sie größere Investitionen nicht erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Bereits vor der Anschaffung sollte geprüft werden, welche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen und in welchem Wirtschaftsjahr die steuerliche Entlastung den größten Nutzen bringt.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre geplanten Investitionen bestehen und wie sich steuerliche Vorteile sinnvoll mit Ihrer Liquiditäts- und Unternehmensplanung verbinden lassen.