Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seinen FAQs zu den Wirtschaftshilfen nun klargestellt: „Unternehmen, die im Zeitraum 01. November 2021 bis 31. Dezember 2021 wegen der behördlich angeordneten coronabedingten Einschränkungen, wie zum Beispiel der 3G- oder 2G-Regel oder vergleichbarer Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen)
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