Unternehmen, die in Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter investieren wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der eigentlichen Anschaffung ihre Steuerbelastung reduzieren. Genau dafür gibt es den Investitionsabzugsbetrag – kurz IAB.
Der entscheidende Vorteil: Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts können bereits vor der Investition gewinnmindernd berücksichtigt werden.
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