Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500,00 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.
Ab sofort gehören auch
- Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
Kapitalgesellschaften
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