Neustarthilfe, Kreis der Antragsberechtigten erweitert

Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500,00  Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. 

Ab sofort gehören auch

  • Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),

Kapitalgesellschaften

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