Corona Überbrückungshilfen, Neustarthilfen und die Schluss-Endabrechnung

Seit Juni 2020 wurden von vielen Unternehmen in Deutschland die Corona-Hilfsprogramme (Corona-Überbrückungshilfen I bis III sowie Überbrückungshilfe III Plus, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) in Anspruch genommen. Dadurch hatten Unternehmen die Möglichkeit, bei Geltendmachung entsprechender Umsatzausfälle im Rahmen der sog. Überbrückungshilfen Förderungen der entstandenen Fixkosten und Zuschüsse zu erhalten. Von den Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen konnten Förderung durch die November- und Dezemberhilfen beantragen.

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Neustarthilfe, Kreis der Antragsberechtigten erweitert

Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500,00  Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. 

Ab sofort gehören auch

  • Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),

Kapitalgesellschaften

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