Nettolohnoptimierung und Gesundheitsförderung durch ein E-Bike?

Bei den steigenden Preisen im Rahmen einer galoppierenden Inflation stellen sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage:

Lohnt sich ein dienstliches E-Bike?

Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:

Ist eine betriebliche Nutzung des Dienstrades, Firmenfahrrades, Fahrrades und E-Bikes erforderlich?

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Der steuerliche Grundfreibetrag wurde zum 01.01.2022 angehoben, mehr Netto für die Arbeitnehmer?

In Zeiten einer galoppierenden Inflation und steigender Preise sicherlich eine kleine Entlastung für Arbeitnehmer, aber was ändert sich genau?

Grundsätzlich ändert die Anhebung des Grundfreibetrages nicht die Kernprobleme, dennoch naht zumindest etwas Erleichterung. Doch in welcher Höhe steigt der steuerliche Grundfreibetrag und was ändert sich noch im steuerlichen Bereich?

Der Grundfreibetrag wird von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Beispielsweise ist zu erwarten, dass bei dem einen oder anderen Arbeitnehmer Rückrechnungen zum 01. Januar 2022 angestoßen werden und sich die Lohnabrechungs-beträge, hauptsächlich im Bereich Lohn- Kirchensteuer, somit ändern.


 

Das neue Gesetz zur Stabilisierung- und Restrukturierungsmaßnahmen

Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit muß von der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG).

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