Welche Fehler sind in der Praxis bei der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie möglich?

Am 25.Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger das Gesetz zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Rückwirkend zum 01.Oktober 2022 können Arbeitgeber:innen ihren Arbeitsnehmer:innen eine Inflationsausgleichprämie bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro steuer- und beitragsfrei gewähren. Diese echte Steuerbefreiung ist jedoch an einigen Voraussetzungen gebunden, welche zu teuren Fallen bei künftigen Prüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsträgern werden können.

Schauen wir einmal in das neue Gesetz zur Steuerfreiheit

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300,00 Euro Energiepreispauschale in 2022

Der Bundestag hat das Steuerentlassungsgesetz 2022 beschlossen. Dies beinhaltet unter anderem eine einmalige Zahlung von € 300,00 als Energiepreispauschale. Ab September müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit der Lohnabrechnung die Energiepreispauschale auszahlen.

Wer zahlt die Rechnung?

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Der steuerliche Grundfreibetrag wurde zum 01.01.2022 angehoben, mehr Netto für die Arbeitnehmer?

In Zeiten einer galoppierenden Inflation und steigender Preise sicherlich eine kleine Entlastung für Arbeitnehmer, aber was ändert sich genau?

Grundsätzlich ändert die Anhebung des Grundfreibetrages nicht die Kernprobleme, dennoch naht zumindest etwas Erleichterung. Doch in welcher Höhe steigt der steuerliche Grundfreibetrag und was ändert sich noch im steuerlichen Bereich?

Der Grundfreibetrag wird von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Beispielsweise ist zu erwarten, dass bei dem einen oder anderen Arbeitnehmer Rückrechnungen zum 01. Januar 2022 angestoßen werden und sich die Lohnabrechungs-beträge, hauptsächlich im Bereich Lohn- Kirchensteuer, somit ändern.