Welche Fehler sind in der Praxis bei der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie möglich?

Am 25.Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger das Gesetz zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Rückwirkend zum 01.Oktober 2022 können Arbeitgeber:innen ihren Arbeitsnehmer:innen eine Inflationsausgleichprämie bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro steuer- und beitragsfrei gewähren. Diese echte Steuerbefreiung ist jedoch an einigen Voraussetzungen gebunden, welche zu teuren Fallen bei künftigen Prüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsträgern werden können.

Schauen wir einmal in das neue Gesetz zur Steuerfreiheit

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