Steuerpflicht der Dezember-Soforthilfe gegen die gestiegenen Energiekosten

Die Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Entsprechend ihrer Abkürzung „EWSG“ (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) betrifft sie staatliche Maßnahmen gegen die erheblich gestiegenen Energiekosten bei den Letztverbrauchern für Erdgas und Fernwärme

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300,00 Euro Energiepreispauschale in 2022

Der Bundestag hat das Steuerentlassungsgesetz 2022 beschlossen. Dies beinhaltet unter anderem eine einmalige Zahlung von € 300,00 als Energiepreispauschale. Ab September müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit der Lohnabrechnung die Energiepreispauschale auszahlen.

Wer zahlt die Rechnung?

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