Das neue Gesetz zur Stabilisierung- und Restrukturierungsmaßnahmen

Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit muß von der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG).

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