Das BMF hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sowie einer digitalen Schnittstelle veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.8.2020 – IV A 4 – S 0316-a/19/10006 :007). Die gute Nachricht: Die Kosten der nachträglichen erstmaligen Ausrüstung sind aus Vereinfachungsgründen in voller Höhe sofort abziehbare Betriebsausgaben!
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