Elektronischen Kassen Fristverlängerung und steuerliche Behandlung der Implementierungskosten einer TSE

Das BMF hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sowie einer digitalen Schnittstelle veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.8.2020 – IV A 4 – S 0316-a/19/10006 :007). Die gute Nachricht: Die Kosten der nachträglichen erstmaligen Ausrüstung sind aus Vereinfachungsgründen in voller Höhe sofort abziehbare Betriebsausgaben!

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