Kassennachschau, wenn das Finanzamt vor der Tür steht

Seit dem 01.01.2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit die sogenannte „Kassennachschau“ durchzuführen. Hierbei sucht das Finanzamt zu üblichen Geschäftszeiten unangekündigt den Betrieb auf und prüft folgende Sachverhalte:

1. Vorliegen einer Verfahrensdokumentation

2. Durchführung eines Kassensturzes (Kassenbestand Soll/Ist-Abgleich)

3. Prüfung der Daten des Warenwirtschaftssystems

4. Prüfung sonstiger Organisationsunterlagen (z.B. Ersteinrichtungsprotokolle,

Programmierprotokolle, etc.).

Zur Verfahrensdokumentation finden Sie weitere Infos hier.

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