BFH stärkt Vertrauen in Steuerpflichtige bei Altkassen

In einem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (X R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass der Einsatz eines alten Kassensystems nicht automatisch eine Schätzung der Einnahmen durch die Finanzverwaltung rechtfertigt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit und fairen Behandlung von Steuerpflichtigen, insbesondere in Fällen, in denen keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden können.

Hintergrund: Vertrauen in die Buchführung Der Kläger, ein Restaurantbetreiber, nutzte ein elektronisches Kassensystem aus den 1980er Jahren, das technisch manipulierbar war.

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Kassennachschau, Verfahrensdokumentation und deren Auswirkungen

Die Finanzbehörde hat die Befugnis, eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung von steuerrelevanten Angelegenheiten, insbesondere der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen. Die Kassennachschau ist keine externe Prüfung im Sinne des § 193 der Abgabenordnung (AO), und daher gelten die Vorschriften für externe Prüfungen nicht.

Was geschieht, wenn die Finanzbehörde einen Betrieb unangemeldet besucht, und welche Aspekte werden überprüft?

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Ohne Verfahrensdokumentation in die Betriebsprüfung

Die Buchhaltung eines Unternehmens muss  nach GoBD *auch bei elektronischen Belegen nachvollziehbar, jederzeit nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar sein. Um die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen, Bedarf es einer Verfahrensdokumentation. Es ist einfach gesagt die Betriebsanleitung des Unternehmens für das Finanzamt. Eine fehlende Verfahrensdokumentation bedeutet nicht automatisch….

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Kassennachschau, wenn das Finanzamt vor der Tür steht

Seit dem 01.01.2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit die sogenannte „Kassennachschau“ durchzuführen. Hierbei sucht das Finanzamt zu üblichen Geschäftszeiten unangekündigt den Betrieb auf und prüft folgende Sachverhalte:

1. Vorliegen einer Verfahrensdokumentation

2. Durchführung eines Kassensturzes (Kassenbestand Soll/Ist-Abgleich)

3. Prüfung der Daten des Warenwirtschaftssystems

4. Prüfung sonstiger Organisationsunterlagen (z.B. Ersteinrichtungsprotokolle,

Programmierprotokolle, etc.).

Zur Verfahrensdokumentation finden Sie weitere Infos hier.

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Kassen-Nachschau, Verfahrensdokumentation und ihre Folgen

Das Finanzamt hat die Möglichkeit, eine sogenannte Kassen-Nachschau durchzuführen. Die Kassen-Nachschau ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen.

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