Kassennachschau, Verfahrensdokumentation und deren Auswirkungen

Die Finanzbehörde hat die Befugnis, eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung von steuerrelevanten Angelegenheiten, insbesondere der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen. Die Kassennachschau ist keine externe Prüfung im Sinne des § 193 der Abgabenordnung (AO), und daher gelten die Vorschriften für externe Prüfungen nicht.

Was geschieht, wenn die Finanzbehörde einen Betrieb unangemeldet besucht, und welche Aspekte werden überprüft?

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