Ohne Verfahrensdokumentation in die Betriebsprüfung

Die Buchhaltung eines Unternehmens muss  nach GoBD *auch bei elektronischen Belegen nachvollziehbar, jederzeit nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar sein. Um die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen, Bedarf es einer Verfahrensdokumentation. Es ist einfach gesagt die Betriebsanleitung des Unternehmens für das Finanzamt. Eine fehlende Verfahrensdokumentation bedeutet nicht automatisch….

Weiterlesen