Ohne Verfahrensdokumentation in die Betriebsprüfung

Die Buchhaltung eines Unternehmens muss  nach GoBD *auch bei elektronischen Belegen nachvollziehbar, jederzeit nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar sein. Um die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen, Bedarf es einer Verfahrensdokumentation. Es ist einfach gesagt die Betriebsanleitung des Unternehmens für das Finanzamt. Eine fehlende Verfahrensdokumentation bedeutet nicht automatisch….

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Kassen-Nachschau, Verfahrensdokumentation und ihre Folgen

Das Finanzamt hat die Möglichkeit, eine sogenannte Kassen-Nachschau durchzuführen. Die Kassen-Nachschau ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen.

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