Die Digitalisierung im Personalwesen schreitet spürbar voran. Auch wenn Unternehmen in Deutschland derzeit noch nicht grundsätzlich gesetzlich verpflichtet sind, vollständige Personalakten digital zu führen, ist die Richtung klar: Die digitale Personalakte entwickelt sich immer mehr vom optionalen Effizienzwerkzeug zum praktischen Standard. Spätestens mit den verschärften Anforderungen an elektronische Nachweise und Aufbewahrungspflichten wird deutlich, dass papierbasierte Prozesse zunehmend an ihre Grenzen stoßen.
Keine allgemeine Pflicht – aber klare gesetzliche Vorgaben für Teilbereiche
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