In einem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (X R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass der Einsatz eines alten Kassensystems nicht automatisch eine Schätzung der Einnahmen durch die Finanzverwaltung rechtfertigt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit und fairen Behandlung von Steuerpflichtigen, insbesondere in Fällen, in denen keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden können.
Hintergrund: Vertrauen in die Buchführung Der Kläger, ein Restaurantbetreiber, nutzte ein elektronisches Kassensystem aus den 1980er Jahren, das technisch manipulierbar war.
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