BFH-Urteil stärkt Steuerpflichtige

Kürzere AfA-Restnutzungsdauer anerkannt – Nießbrauch bleibt außen vor

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. IX R 14/23) zwei zentrale Fragen zur Gebäudeabschreibung (AfA) und zur Bewertung von Nießbrauchsrechten geklärt. Die Entscheidung erleichtert es Steuerpflichtigen, eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude durchzusetzen, stellt jedoch zugleich klar, dass der Wert eines Nießbrauchsrechts nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen darf.

Hintergrund des Verfahrens

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Wie Sie mit einem Nutzungsdauer-Gutachten Steuern sparen können

Bei der Abschreibung von Mietimmobilien greifen viele Eigentümer auf die Standardregelung zurück: Eine Abschreibung über 50 Jahre, was einem Satz von 2 % pro Jahr entspricht. Doch in der Praxis kann die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie – abhängig von Baujahr, Zustand und Ausstattung – deutlich kürzer sein. Dies eröffnet Möglichkeiten, durch ein sogenanntes Nutzungsdauer-Gutachten Steuern zu sparen.

### Wie funktioniert das?

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Der Entwurf zum Wachstums-Chancengesetz

Nach einer längeren Phase politischer Auseinandersetzungen verspricht der Jahreswechsel endlich einige positive Entwicklungen. Das geplante Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe steuerlicher Erleichterungen mit sich. Der Entwurf dieses umfangreichen Gesetzes erstreckt sich über 279 Seiten und enthält mehr als 50 Einzelmaßnahmen. Viele Unternehmer könnten Schwierigkeiten haben, diesen komplexen Gesetzesdschungel ohne Unterstützung zu durchdringen. Einige der geplanten Änderungen umfassen:

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