Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch abgerufen werden

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab 2023 verpflichtend. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin einen Durchschlag in Papierform für mögliche Störfälle.

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BMWi und KfW verbessern Förderprogramme für Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und die KfW vereinfachen und gestalten mit Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver.

Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland bereit. Diese Gelder können auch zur Gründung und Unternehmensübernahme genutzt werden.

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Die Corona-Krise hat viele Teile der Wirtschaft kalt erwischt.

Viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht, darunter zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe.

Laut des Beschlusses des Bundes und der Länder sollten Betriebe in Deutschland auf Grundlage einer auf Corona angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer entsprechenden Pandemieplanung ein Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Was bedeutet das für jedes einzelne Unternehmen?

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Elektronische Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Momentan sind viele Firmen mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket und der Coronakrise beschäftigt. Dennoch möchten wir Sie frühzeitig über eine weitere gesetzliche Änderung informieren, die Unternehmen möglicherweise ebenfalls betrifft:

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