Neue Verrechnungspreisregelungen ab 2025 – KMU müssen sich vorbereiten

Die Gestaltung von Verrechnungspreisen, insbesondere zwischen Konzerngesellschaften, steht im Fokus neuer Regelungen, die ab dem Wirtschaftsjahr 2025 gelten. Verrechnungspreise, als Preise für innerbetrieblich gehandelte Güter und Dienstleistungen, bergen das Potenzial, Gewinne in Gesellschaften mit niedriger Besteuerung zu verschieben. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wurden auf nationaler und internationaler Ebene Vorschriften eingeführt, die sicherstellen sollen, dass interne Verrechnungspreise wirtschaftlich angemessen sind.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet die Neuregelung eine Veränderung in zeitlichem und inhaltlichem Anspruch an die Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen. Ab dem genannten Wirtschaftsjahr müssen KMU sich bereits vor einer steuerlichen Betriebsprüfung vorbereiten, um nicht Gefahr zu laufen, Verspätungszuschläge während der Prüfung zu erhalten.

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BMWi und KfW verbessern Förderprogramme für Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und die KfW vereinfachen und gestalten mit Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver.

Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland bereit. Diese Gelder können auch zur Gründung und Unternehmensübernahme genutzt werden.

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