Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und die KfW vereinfachen und gestalten mit Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver.
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland bereit. Diese Gelder können auch zur Gründung und Unternehmensübernahme genutzt werden.
Beantragt werden kann der ERP-Förderkredit KMU von allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und mit einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro. Diese zinsgünstigen Kredite mit attraktiven Konditionen stammen aus dem ERP-Sondervermögen. Junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie Projekte von KMU in Regionalfördergebieten erhalten nochmals verbesserte Konditionen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro wird der „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“ mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck:
„Wir wollen damit den Mittelstand bei den derzeitigen großen Herausforderungen unterstützen, insbesondere bei der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen der ERP- und KfW-Förderkreditprogramme werden es den mittelständischen Unternehmen erlauben, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren. Insbesondere junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten sollen weiterhin besonders stark unterstützt werden.“
Bei der Neuausrichtung der Förderprogramme wurde viel Wert auf transparente, kundenfreundliche und auf einfach zugängliche Programme gelegt. Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regional-förderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und
Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und das ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit
Weitergehende Informationen erhalten Unternehmer direkt bei der KfW, ihrer Hausbank oder bei ihrem Steuerberater.