Rückzahlung der Corona Soforthilfen- Frist soll bis Sommer 2023 verlängert werden

Aufgrund der  Corona-Krise erhielten im Frühjahr 2020 über 426.000 Kleinstunternehmen finanzielle Unterstützung durch die NRW-Landesregierung in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden. Alle Empfänger*innen der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist.

Der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, muss zurückerstattet werden. Die Rückmeldung über das Rückmelde-Formular war daher für alle Empfänger*innen der Soforthilfe  verpflichtend; Fristende war der 31. Oktober 2021. Bisher haben über 100.000 Empfänger*innen Corona-Soforthilfen in Höhe von 879 Millionen Euro zurückgezahlt.

Viele Unternehmen sind weiter von Einschränkungen durch die Pandemie betroffen. Daher soll am Dienstag eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen bis Mitte 2023 beschlossen werden.

NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart forderte zudem vom Bund, die auf zwei Jahre begrenzte Tilgungsfreistellung für staatlich verbürgte Darlehen der Förderbank KfW um mindestens ein Jahr zu verlängern.