E-Rechnung Pflicht, was haben Unternehmen zu beachten

Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie müssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht dafür in der Regel nicht mehr.

Unternehmer müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen (kurz: E‑Rechnungen) zu erzeugen, zu übermitteln und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu speichern.

Dazu ist wahrscheinlich eine Anpassung Ihres Rechnungsausgangssystems notwendig, interne Prozesse müssen evaluiert sowie Mitarbeiter geschult werden.

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Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein

In einer Ära, die von der Digitalisierung geprägt ist, verändern sich grundlegende Geschäftsprozesse rasant. Ein Schlüsselelement dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. Deutschland plant, im B2B-Bereich die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen einzuführen, was einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalen Wirtschaft darstellt.

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