Der Traum von den eigenen vier Wänden – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus – ist für viele Menschen ein Symbol für Sicherheit und finanzielle Stabilität. Doch Immobilienbesitz bringt auch erhebliche Kosten mit sich, insbesondere in Form von Steuern. Der Staat erhebt seinen Anteil sowohl beim Kauf, als auch bei der Instandhaltung und dem Verkauf einer Immobilie.
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Hohe Steuerbelastungen für Immobilieneigentümer, aber auch großes
Effektivität des Rechtsschutzes gegen Grundsteuerwertbescheide
Die Finanzgerichte gewähren umfassenden Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide, die zum 1. Januar 2022 erlassen wurden. Dabei steht der Finanzrechtsweg für alle relevanten Rechtsfragen offen, einschließlich der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte, ohne dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich wäre.
Die Bewertungsregeln gemäß §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) sind verfassungskonform auszulegen, um Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, der unter dem typisierten Grundsteuerwert liegt.
Ein zwingendes Wertgutachten ist nicht erforderlich, um einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen.
WeiterlesenZuschuss zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
Bauherren und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum sollen ab 2023 von der Grunderwerbsteuer entlastet werden.
Nordrhein-Westfalen, das Bevölkerungsreichste Bundesland hat für die Übergangszeit ein Förderprogramm verabschiedet, welches sicherstellen soll, dass Privatleute bei einem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlastet werden.
WeiterlesenAufforderung Abgabe der Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert
Haus- und Grundstückseigentümer sind seit dem 01 .Januar 2022 verpflichtet, diese Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen; ausschließlich elektronisch über ELSTER . Es kann auch der zuständige Steuerberater damit betraut werden.
WeiterlesenWas bedeutet die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche
Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine
gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).