Aufforderung Abgabe der Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert

Haus- und Grundstückseigentümer sind seit dem  01 .Januar 2022 verpflichtet, diese      Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen; ausschließlich elektronisch über ELSTER . Es kann auch der zuständige Steuerberater damit betraut werden.

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