Haus- und Grundstückseigentümer sind seit dem 01 .Januar 2022 verpflichtet, diese Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen; ausschließlich elektronisch über ELSTER . Es kann auch der zuständige Steuerberater damit betraut werden.
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes insbesondere folgende Angaben benötigt:
- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft
- Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
- Fläche des Grundstücks
- ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
Wie hoch die neue Grundsteuer für Eigentümer ausfällt, lässt sich aus dem neu
erstellten Grundsteuerbescheid der jeweiligen Städte und Gemeinden entnehmen. Die Hebesätze der Städte und Gemeinden sollen angepasst werden, so dass die Grundsteuerreform die Einnahmen für die Kommunen nicht ändert.
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Feststellungserklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden und das Finanzamt kann darüber hinaus die Besteuerungsgrundlage schätzen. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, aktiv zu werden.