Bundesregierung verschärft Kampf gegen internationale Finanzkriminalität mit neuem Gesetz

Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt im Kampf gegen die internationale organisierte Finanzkriminalität: Am 11. Oktober 2023 wurde der Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes vorgelegt. Dieses Gesetz markiert eine strategische Neuausrichtung und wird die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland effektiver gestalten. Die Maßnahmen werden im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) gebündelt, dessen Aufbau 2024 abgeschlossen sein soll. Die operative Arbeit der Behörde ist für 2025 geplant.

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Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend, um Rückzahlungen von Corona Überbrückungshilfen zu vermeiden

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse der Antragsteller durch die Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister transparent gemacht wurden. Die Verpflichtung zur Erklärung galt nicht für Unternehmen, die von einer „Mitteilungsfiktion“ Gebrauch machen konnten. Dies traf zu, wenn die relevanten Informationen bereits in einem anderen Register, beispielsweise dem Handelsregister, verfügbar waren. Infolgedessen wurden Corona-Überbrückungshilfen oft ohne vorherige Eintragung in das Transparenzregister bewilligt.

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Die Änderung des Personengesellschaftsrechts kommt

Der Bundestag hat am 24.Juni. 2021 ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Es geht hierbei insbesondere um Änderungen der §§ 705 ff BGB sowie der §§ 105 ff HGB.

Welche rechtlichen Folgen hat die Reform?

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