Bundesregierung verschärft Kampf gegen internationale Finanzkriminalität mit neuem Gesetz

Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt im Kampf gegen die internationale organisierte Finanzkriminalität: Am 11. Oktober 2023 wurde der Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes vorgelegt. Dieses Gesetz markiert eine strategische Neuausrichtung und wird die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland effektiver gestalten. Die Maßnahmen werden im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) gebündelt, dessen Aufbau 2024 abgeschlossen sein soll. Die operative Arbeit der Behörde ist für 2025 geplant.

Ein Element des Gesetzentwurfs ist u.a. die Verbesserung der Datenqualität im Transparenzregister. Dies soll durch strengere Prüfungen der gesammelten Daten erfolgen, um Falscheintragungen leichter aufzudecken und Berichtigungen schneller voranzutreiben. Hierzu erhalten registerführende Stellen erweiterte Abfragebefugnisse, darunter:

  • Kontenabrufverfahren nach dem Kreditwesengesetz,
  • Einsichtnahme in Melderegister, sowie
  • Einsichtnahme in Stiftungsverzeichnisse.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neben dem Geburtsdatum auch der Geburtsort des wirtschaftlich Berechtigten künftig gemeldet werden muss. Zudem sollen Transparenzregisterpflichtige freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen offenlegen. Das Gesetz soll bereits am 01.01.2024 in Kraft treten. Obwohl nicht jedes Unternehmen unmittelbar aktiv werden muss, wird geraten, möglichen Handlungsbedarf zu prüfen.

Diese neuen Regelungen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen und die Transparenz in Bezug auf Eigentumsverhältnisse zu stärken. Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen angesichts der globalen Bedrohung durch organisierte Finanzkriminalität und bekräftigt ihr Engagement für ein sicheres und transparentes Finanzsystem.