Was bedeutet die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche
Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine
gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).

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