Arbeitsverträge künftig auch via E Mail

Die Bundesregierung hat sich am 21. März 2024 darauf geeinigt, dass Arbeitsverträge künftig nicht mehr ausschließlich in schriftlicher Form, sondern auch in textlicher Form abgeschlossen werden können. Dies bedeutet, dass Arbeitsverträge bald digital übermittelt und vereinbart werden können, beispielsweise durch den Austausch von E-Mails oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie sie gemäß § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bisher erforderlich war, ist dann nicht mehr zwingend notwendig.

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Mindestlohn und dessen Auswirkungen für Mini-Midijobber und Arbeitgeber

Der Mindestlohn ist zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro gestiegen und die Verdienstobergrenzen bei Mini- und Midijobs analog auf 520,00 Euro bzw. 1.600,00 Euro angehoben worden. Aus diesem Grund müssen sehr viele Arbeitsverträge überprüft werden. Die Erhöhung betrifft mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer:innen in Deutschland.

Was hat sich geändert?

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