Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen setzt verstärkt auf das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter und führt ab sofort eine umfassende betriebliche Gesundheitsförderung ein. Mit einem finanziellen Anreiz von 600 Euro pro Jahr möchte das Unternehmen seine Belegschaft aktiv dabei unterstützen, einen gesunden Lebensstil zu pflegen.
WeiterlesenSchlagwort: Prävention
Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements im Hinblick auf §3 Nr. 34 EStG
Seit vielen Jahren gibt es die Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitiger Gesundheitsvorsorge im Lohnsteuer- und Einkommenssteuerrecht (§3 Nr. 34 EStG). Da dort jedoch vieles noch unklar ist, hat die OFD Karlsruhe eine sehr ausführliche Arbeitshilfe veröffentlicht (OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.07.2020, S 2342/135-St 142, DStR 2020, 2073).
Die Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit arbeitgebergeförderter Präventions- und betrieblicher Gesundheitsförderungsleistungen ist §3 Nr. 34 EStG.
Demnach fallen unter die Steuerbefreiung:
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