Grundsteuerreform, Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.
In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das
Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grund-stücke stärker belastete. Ziel ist ein erhöhtes Angebot an Bauland zu erreichen. Dieser Gedankengang wurde im Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 umgesetzt.

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Grundsteuerreform- Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.

In Deutschland gibt es seit dem 01. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das Grundsteuergesetz erlassen. Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grundstücke stärker belastete.

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